Flüchtlinge in der Sackgasse

Zur Situation von Christen, Yeziden und Mandäern aus dem Irak

Von Klaus Barwig (geb. 1952), seit 1981 Studienleiter für Fragen der Migration an der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart.Unter anderem ist er damit verantwortlich für die Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht. 2001 wurde er Berater der Kommission XIV (Migrationsfragen) der Deutschen Bischofskonferenz. Lehrbeauftragter u.a. an der Katholischen Fachhochschule Freiburg und der Universität Bielefeld.

Der Artikel erschien in Herder Korrespondenz 62 (03/2008)
Die Lage der Irak-Flüchtlinge ist katastrophal und besonders betroffen von Flucht und Vertreibung sind die religiösen Minderheiten. Als Nachbarregion hat Europa gegenüber den Christen, die keine Rückkehrperspektive mehr haben, eine besondere Verantwortung.
Die katastrophale Lage der Irak-Flüchtlinge steht in ganz eigenartigem Gegensatz zu einer zunehmenden Wahrnehmungsverweigerung der Weltöffentlichkeit. Nach Aussagen von Fachleuten spielt sich im Irak mittlerweile die größte Flüchtlingskatastrophe im Nahen Osten seit der Palästina- Krise 1948 ab – vor den Toren Europas. Betroffen sind nach Schätzungen des UNHCR, der Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen, insgesamt rund 4,5 Millionen Iraker, von denen ungefähr die Hälfte Binnenflüchtlinge und etwa 2,2 Millionen zunächst in die Nachbarstaaten geflüchtet sind. Hauptaufnahmeländer sind Syrien mit etwa 1,3 Millionen, Jordanien mit 750 000, Ägypten mit 100 000, Iran mit 54 000, Libanon mit 40 000 und die Türkei mit 10 000 Menschen.
UNHCR geht davon aus, dass 90 Prozent der Flüchtlinge schwerst traumatisiert sind und ihnen in vielen Fällen jegliche Zukunftsperspektive fehlt. Hingegen besteht im Westen der Eindruck, dass sich durch die seit Herbst 2007 langsam verbessernde Sicherheitslage das Flüchtlingsproblem durch baldige Rückkehr wieder entschärfen werde. Dass das Gegenteil der Fall ist, belegen jüngste UNHCR-Statistiken. So ist das der Wanderungssaldo nach Syrien trotz verschärfter Einreisebestimmungen weiterhin positiv, die Flüchtlingszahlen steigen weiterhin, wenn auch deutlich langsamer: im Januar 2008 kamen 1200 Flüchtlinge ins Land, 700 kehrten in den Irak zurück.
Besonders von Flucht und Vertreibung betroffen sind die religiösen Minderheiten aus dem Irak (Christen – darunter Assyrer, Chaldäer, Syrer, Armenier und eine Reihe anderer Denominationen –, Mandäer und Yeziden), deren Anteil an den irakischen Flüchtlingen in den Nachbarstaaten etwa 10 Prozent ausmacht. Gerade unter ihnen befinden sich zahlreiche Flüchtlinge, die von U HCR als „most vulnerable persons“ bezeichnet werden. Die größte nichtmuslimische Gruppe unter den Flüchtlingen stellen mit etwa 90 Prozent die Christen und darunter die mit Rom unierten Chaldäer wiederum die größte Gruppe, eine der ältesten Kirchen des Christentums.
Von den einstmals 1,2 Millionen Christen im Irak leben inzwischen nur noch 600 000 im Land – mit dramatisch abnehmender Tendenz (vgl. HK, August 2007, 418ff.). Während ihr Bevölkerungsanteil im Irak zur Zeit vor der amerikanischen Invasion mit rund 8 bis 9 Prozent (andere Quellen sprechen von bis zu 12 Prozent) angegeben wurde, geht man inzwischen von 3 bis 4 Prozent, also einer Halbierung aus.

Der hohe Bildungsstandard irakischer Christen

Bei der Frage nach den Gründen für die besondere Verfolgungssituation der Christen ergibt sich ein ganzes Bündel von Ursachen: Zum einen gelten die Christen allein durch ihren hohen Bildungsstand als besser gestellte Gruppe. Sie wurden als erkennbar wohlhabende Minderheit wahrgenommen, die in einer stärker den muslimischen Glauben der Mehrheitsgesellschaft betonenden Umgebung zunehmend als „Fremdkörper“ empfunden wurde. Vor allem die USAmerikaner und westliche Firmen machten sich diese nichtmuslimische Bevölkerungsgruppe, die in ihrer westlichen Ausrichtung über gute Qualifikationen und überdurchschnittliche Englischkenntnisse verfügte, zu Nutze und beschäftigte eine Vielzahl von ihnen als Dolmetscher, Techniker, Verbindungsleute, aber auch als Fahrer, Köche sowie Büro- und Reinigungspersonal. Dass die Christen allein schon aus ihrer Minderheitensituation heraus als Gruppe nicht in Opposition zur Staatsmacht standen, liegt nahe. Dies gilt für den Irak wie für Syrien, wo ihr Anteil bei ebenfalls rund 9 Prozent an der Bevölkerung liegt. Der Vorwurf zu großer Nähe zum Staat und dessen Machthabern lässt darauf schließen, dass aus dieser Zeit manche Rechnungen offen waren und sind.
Diese beiden Aspekte sollten sich in der Folge für die Christen besonders verhängnisvoll auswirken. So berichten Betroffene wiederholt von Übergriffen unter Berufung auf ihre „Kollaboration mit dem Feind“, die immer nach demselben Muster ablaufen. Im Namen Allahs heften selbsternannte „islamische Volksrichter“ (Kenner sprechen von durch die Amerikaner aus den Gefängnissen freigelassenen Kriminellen) an die Wohnungstüren von Christen die Aufforderung, innerhalb von 48 Stunden das Land zu verlassen, da sie die irakische Erde beschmutzt und das Land an die Amerikaner verkauft hätten. Oder sie werden aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden zum Islam überzutreten.
Es kommt immer dann zu spontanen Fluchtreaktionen, wenn in der Folge solcher Drohungen einzelne Familienmitglieder entführt, gefoltert oder sogar getötet werden. Auf diese Weise wurde nach Augenzeugenberichten inzwischen in Bagdad der traditionell von einer christlichen Mittelschicht bewohnte Stadtteil Dora seiner ursprünglichen Bevölkerung weitgehend beraubt.
Die immer wieder vorgebrachte „inländische Fluchtalternative Nordirak“ gibt es nicht (mehr). Dies wird auch vom Bundesinnenministerium in einem Erlass vom 15. Mai 2007 zum Ausdruck gebracht. Betroffene berichten, dass die dortigen ohnehin begrenzten Ressourcen durch muslimische Flüchtlinge aus dem Süden des Landes inzwischen restlos ausgeschöpft sind und auch dort seitens der regionalen Autoritäten bestenfalls eine Anwesenheit von Christen auf dem derzeitigen Niveau für tolerabel gehalten wird.
Syrien trägt derzeit die größte Last im irakischen Flüchtlingsdrama: 1,2 bis 1,3 Millionen Flüchtlinge, von denen der überwiegende Teil erst nach den Bombenanschlägen auf die Goldene Moschee in Samarra und somit innerhalb weniger Monate eingereist ist, entsprechen zehn Prozent der syrischen Bevölkerung.
Diese hohe Flüchtlingszahl hat mehrere Ursachen: neben der geografischen Nähe mit schwer zu kontrollierenden Grenzabschnitten in der Wüste auch vielfache verwandtschaftliche Beziehungen, die gemeinsame Sprache und eine bis zum 30. September eher liberale Aufnahmepolitik. Bis zu diesem Termin konnten Iraker mit einem auf drei Monate ausgestellten Visum (Familien ein Jahr) einreisen. Da der Staat zunächst nicht von Flüchtlingen, sondern von „Gästen“ sprach, war eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nicht möglich. Die Neuerteilung eines weiteren Visums konnte nur unter Zahlung von 750 Dollar von Syrien aus bewerkstelligt werden – für den größten Teil der in Syrien lebenden Iraker unerschwinglich, da Flüchtlinge keine Arbeitserlaubnis erhalten und sich deshalb von ihren Ersparnissen, Zuwendungen von Verwandten im Ausland oder illegalen Gelegenheitsarbeiten durchschlagen müssen.

Die nach Syrien geflohenen Iraker werden illegal

Wer sich weiterhin legal in Syrien aufhalten wollte,musste also alle drei Monate in der syrischen Botschaft in Bagdad erscheinen, um dort ein neues Visum zu beantragen. Es bedarf keiner besonderen Phantasie sich vorzustellen, was es für vielfach traumatisierte Menschen bedeutet, unter Gefahr für Leib und Leben an den Ort der Vertreibung und des Schreckens regelmäßig zurückkehren und dort bis zum Erhalt des neuen Visums ausharren zu müssen.
Diese Praxis ist seit dem 30. September 2007 Vergangenheit: Der syrische Staat – durch massiven Zustrom irakischer Flüchtlinge kurz vor dem ökonomischen Kollaps – hatte angekündigt, zu diesem Zeitpunkt die Grenzen zu schließen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die bis dahin großzügige Visaerteilung beendet wurde. Die Folge hiervon ist der Verlust des aufenthaltsrechtlichen Status – also die Illegalisierung – des größten Teils der nach Syrien geflüchteten Iraker. Inzwischen erkennt der syrische Staat die Anwesenheit irakischer, palästinensischer und iranischer Flüchtlinge an. So wird in Syrien offenbar derzeit der Entwurf eines „Flüchtlingsgesetzes“ diskutiert, allerdings besteht der klare politische Wille, die Flüchtlingszahlen nicht weiter zu erhöhen.
Dabei ist das irakische Flüchtlingsdrama in Syrien wie auch den anderen Nachbarstaaten auf den ersten Blick „unsichtbar“: Die meisten der geflüchteten Iraker leben – anders als etwa palästinensische Flüchtlinge – nicht in Lagern, sondern (solange die Ersparnisse und die Überweisungen der Verwandten noch ausreichen) in gemieteten Wohnungen, was dazu geführt hat, dass die Miet- und Lebenshaltungskosten in Damaskus sich seit Beginn des Flüchtlingsdramas nahezu verdoppelt haben.
Die Inanspruchnahme des Gesundheitssystems ist für die irakischen Flüchtlinge in Syrien zumindest in akuten Fällen möglich. Sie sind damit in einer wesentlich besseren Situation als in den anderen Aufnahmestaaten; so kann in Jordanien eine schwere Krankheit schnell zum Tod führen, weil die Behandlung unbezahlbar ist. Der Schulbesuch ist ebenfalls möglich, wenn ein Nachweis über den bisherigen Schulbesuch erbracht werden kann – aufgrund der vielfach überstürzten Flucht auch dies für viele Familien ein unüberwindliches Hindernis.
Ein Hochschulbesuch ist für Ausländer in Syrien mit jährlichen Studiengebühren von etwa 7500 bis 15 000 US-Dollar verbunden. Dies bedeutet in aller Regel bei den relativ gut qualifizierten Christen ein Ende der mit der Flucht abgebrochenen Hochschullaufbahn im Aufnahmeland.

Die Flüchtlinge beleben die Kirchen

Auch wenn in Syrien nicht von Flüchtlingen, sondern von Gästen die Rede ist und Syrien auch kein Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention ist, gibt es eine UNHCR-Vertretung in Damaskus, die etwa zehn Prozent der Flüchtlinge registriert hat – schleppende Bearbeitung vor Ort und Misstrauen der Flüchtlinge gegenüber den Vereinten Nationen werden als Gründe angegeben. Da ein großer Teil der Flüchtlinge – insbesondere unter den religiösen Minderheiten – keine Rückkehrperspektive sieht und sich längst zur Weiterwanderung (möglichst nach USA, zumindest aber in den Westen) entschlossen hat, wird die Registrierung im Erstaufnahmeland als Risikofaktor bei der Weiterwanderung und Aufnahme im Westen angesehen.
Welch große Bedeutung der christliche Glaube und die Zugehörigkeit zur chaldäischen Kirche für die Flüchtlinge besitzt, zeigt sich bei Besuchen chaldäischer Pfarreien in Damaskus. Waren vor der Fluchtbewegung aus dem Irak etwa 120 chaldäische Familien in Damaskus ansässig, sind in den Gemeinden inzwischen etwa 7000 chaldäische Flüchtlingsfamilien registriert, wovon etwa die Hälfte kirchliche Hilfsprogramme in Anspruch nehmen. Die Flüchtlinge beleben die Kirchen neu, die an Sonntagen überfüllt sind – von Menschen jeden Alters.
In Jordanien, das mit 750 000 Flüchtlingen die zweitgrößte Gruppe irakischer Flüchtlinge aufgenommen hat, beträgt deren Anteil an der Gesamtbevölkerung 13 Prozent. Auch der jordanische Staat nahm anfänglich großzügig Flüchtlinge aus dem Irak auf, bis vor kurzem täglich 2000 bis 3000. Allerdings bestand – im Gegensatz zu Syrien – von Anfang an ein Visumszwang. Visa wurden auf 6 Monate ausgestellt, für 150 000 begüterte Iraker sogar Dauervisa.
Auch Jordanien hat seine Grenzen im Juli 2007 dichter gemacht: Seitdem werden nur noch Visa mit dreimonatiger Gültigkeit erteilt, die nicht mehr verlängert werden können. Männlichen Flüchtlingen zwischen 15 und 35 Jahren ist die Einreise mittlerweile verwehrt; bei Christen werden wohl häufiger Ausnahmen zugelassen.
Insgesamt ist auch in Jordanien die Flüchtlingspolitik vorläufig: Auch hier ist kein Daueraufenthalt intendiert und in der Folge dieser Politik eine kontinuierliche „Illegalisierung“ der Flüchtlinge zu beobachten. Abschiebungen kommen nach Auskunft von UNHCR vor, allerdings wird Illegalität hingenommen, selbst wenn die Betroffenen die Strafgelder von 1,50 Euro pro Tag nicht aufbringen können. In der Folge dieser geänderten Politik ist der Flüchtlingszustrom nach Jordanien nahezu zum Erliegen gekommen.

Die Wenigsten rechnen noch mit einer Rückkehr

Auch in Jordanien leben die Flüchtlinge in Wohnungen in den Städten – das Flüchtlingsdrama ist auch hier unsichtbar und privatisiert: Der Arbeitsmarkt ist für Flüchtlinge mit legalem Status offen – allerdings nur im untersten, schlecht bezahlten Segment. Illegalen, die bei nichterlaubter Arbeit von der Polizei aufgegriffen werden, droht die Ausweisung. Der Schulbesuch ist seit Mitte 2007 für irakische Flüchtlingskinder endlich möglich, zumindest anerkannte Flüchtlinge sollen künftig Zugang zum Gesundheitssystem erhalten.
In diesen Öffnungstendenzen im Bildungs- und Gesundheitssystem zeigt sich die Einsicht, dass mit einer kurzfristigen Aufnahme von spontan geflüchteten Menschen und deren baldiger Rückkehr beziehungsweise Weiterwanderung nicht zu rechnen ist.
Wenn man Irak- Flüchtlinge in den angrenzenden Staaten nach ihren Zukunftsperspektiven fragt, so ist der überwiegende Teil unter den religiösen Minderheiten davon überzeugt, dass eine Rückkehr in den Irak – auch in den Norden – nicht möglich ist, selbst wenn Frieden herrschen würde. Die einst zur Mittelschicht gehörenden Christen würden ihren Platz in der Gesellschaft ebenso nicht mehr finden wie die Mandäer, eine Religionsgemeinschaft von ehemals 30 000 bis 40 000 Gläubigen, deren Wurzeln auf Johannes den Täufer zurückgehen.
Ein Verbleib in den Erstaufnahmestaaten erscheint aber ebenfalls nicht realistisch, ebenso wenig wie die Weiterwanderung in andere benachbarte arabisch-islamische Staaten. Die Flüchtlinge orientieren sich nahezu ausschließlich in Richtung westlicher Staaten, von denen sie sich Aufnahme erhoffen, allen voran USA, Kanada und Australien, wohin durch frühere Aufnahmeprogramme bereits vielfache verwandtschaftliche Beziehungen bestehen.

Die Aufnahmebereitschaft europäischer Staaten wird der Tragödie nicht gerecht

Gleichwohl scheitert eine legale Weiterwanderung in diese Länder an der zunehmenden Abschottung der klassischen Aufnahmestaaten gegenüber spontan einreisenden Flüchtlingen. Daraus ergibt sich für die westlichen Staaten eine humanitäre Verpflichtung: als geografische und kulturelle „Nachbarregionen“ auf nationaler und internationaler/europäischer Ebene über Maßnahmen nachzudenken, insbesondere für diejenigen Gruppen – also Christen, Mandäer und Yeziden –, deren Aufenthaltsrecht in ihren derzeitigen Aufenthaltsstaaten und einer überwiegend muslimischen Umgebung nicht von Dauer sein wird und deren Rückkehrchancen gleichermaßen als am geringsten von allen Flüchtlingsgruppen angesehen werden. Sie werden in der jetzigen Situation auf Grund ihres Flüchtlingsschicksals absehbar verarmen und ihrer Würde beraubt sein. Damit werden ihre Aufnahmechancen in Europa oder Nordamerika weiter sinken, weil sie sich immer mehr dem Bild des „Armutsflüchtlings“ angleichen, den in den wohlhabenden Staaten des Westens niemand mehr haben will.
Das Ausmaß der Katastrophe lässt keine weiteren Verzögerungen zu. Insbesondere für die Angehörigen religiöser Minderheiten mit ihrer überwiegend westlichen Orientierung legen sich Kontingentaufnahmelösungen nahe: Gerade für diejenigen, die aufgrund ihres nichtmuslimischen Glaubens und ihres Bildungsniveaus vorrangig als Zivilkräfte bei den amerikanischen und britischen Truppen beschäftigt waren, aufgrund ihrer „Kollaboration mit dem Feind“ bedroht wurden und letztlich fliehen mussten, ergibt sich zuerst eine besondere Verantwortung: So existiert in Großbritannien für diesen Personenkreis ein eigenes Programm. Dass die USA eine unbekannte Anzahl ehemaliger irakischer Zivilkräfte unter bestimmten Kriterien aufgenommen haben, gilt – insbesondere unter den „zurückgebliebenen“ Köchen, Fahrern und Schreib- kräften – als sicher. Belastbare Zahlen beziehungsweise Aussagen hierüber existieren nicht.
Ein „Resettlement-Programm“ der Europäer und US-Amerikaner – analog zur Aufnahme der vietnamesischen boat-people in den siebziger Jahren – wird von UNHCR in einer jüngsten Veröffentlichung diskutiert, also die Flüchtlingsaufnahme außerhalb der üblichen Asylprüfungsverfahren im Rahmen festgelegter Kontingente. Der amerikanische Kongress legte für das vergangene Jahr eine Quote von 7000 Personen aus dem Irak fest, die mit der tatsächlichen Aufnahme von 4000 Personen jedoch nicht annähernd ausgeschöpft wurde – ein Aufnahmekontingent von weiteren 4000 Personen ist bis April 2008 vorgesehen.Weitergehende Kontingentlösungen werden zwar in den Medien diskutiert, ohne dass es hierzu offizielle Willensbekundungen oder Festlegungen gibt.

Ein Weg durch die Illegalität

Auch die aktuellen Aufnahmezahlen einzelner europäischer Staaten sind der Tragödie nicht angemessen. So erlaubt das schwedische Neuansiedlungsprogramm jährlich 1800, das finnische 750, das britische und das niederländische 500 Personen (nicht nur irakische Flüchtlinge) den Zuzug.
Eine gemeinsame europäische Lösung im Kontext einer sich harmonisierenden Migrations- und Flüchtlingspolitik ist derzeit nicht in Sicht. Zwar hatte die schwedische Regierung angesichts von knapp 10 000 irakischen Asylsuchenden in 2006 zu Beginn des Jahres 2007 eine Anwendung der „Massenzustromrichtlinie“ (2001/55/EG) angeregt – allerdings ohne Erfolg, weil sich keiner der EU-Mitgliedstaaten mit den Schweden solidarisiert und die Sache bei der Kommission vorangetrieben hat. Schwerpunkt konkreter Harmonisierung und Kooperation ist nach wie vor die gemeinsame Sicherung der Grenzen.
Speziell in Deutschland wäre vor dem Hintergrund drastisch zurückgegangener Flüchtlingszahlen (2007: 19 164 Erstanträge, zum Vergleich 1992: über 400 000) heute ein größerer Spielraum für eine solche Kontingentlösung gegeben, die im Zuwanderungsgesetz in § 23 vorgesehen ist, die allerdings im Benehmen von Bund und Ländern zu erfolgen hat. Vergleichbare Kontingentlösungen existierten temporär während des Balkankrieges und bestehen kontinuierlich für jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion.
Ein Aufenthaltsrecht können irakische Flüchtlinge – ganz überwiegend Angehörige religiöser Minderheiten – in Deutschland ausschließlich über das Flüchtlingsverfahren erhalten: Seit im Mai vergangenen Jahres durch einen Erlass des Bundesinnenministeriums den christlichen Flüchtlingen aus dem Irak die Gruppenverfolgungseigenschaft zugeschrieben und die inländische Fluchtalternative Nordirak verneint wurde, ist die Anerkennungsquote naheliegenderweise auf rund 93 Prozent gestiegen. Die Asyl-Antragszahlen irakischer Flüchtlinge haben sich von Dezember 2007 bis Januar 2008 verdoppelt.
Die Menschen haben sich also auf den Weg gemacht – allerdings auf einen Weg durch die Illegalität: Um die Flüchtlingsanerkennung zu erreichen, muss unter Zuhilfenahme von Schleppern der Reiseweg verschleiert werden, da sonst ein anderer durchquerter sicherer Drittstaat die Verantwortung übertragen bekäme und damit die Rückschiebung in einen anderen, als „sicher“ angesehenen Drittstaat droht. Im Fall von Griechenland bedeutet dies Aussichtslosigkeit: Griechenland hat seit 2003 keinen einzigen Flüchtling anerkannt.
Auch und gerade die chaldäischen Priester (die nicht dem Zölibat unterliegen) als exponierte Vertreter ihrer Religion beklagen schlimme Übergriffe auf ihre Familien. So berichtet ein nach Istanbul geflüchteter Pfarrer im persönlichen Gespräch, wie er zunächst von Basra nach Bagdad flüchtete und auch dort aus mehreren Kirchen vertrieben wurde. Gegen ihn, seine Frau und seine Kinder sei Gewalt ausgeübt worden, ebenso gegen seine Gemeindemitglieder, von denen einige entführt, getötet und die Leichname anschließend auf den Abfallhaufen geworfen wurden. Nach diesen Erlebnissen hatte der deutlich traumatisierte Priester und Familienvater keine Kraft mehr, den Appellen seines Patriarchen in Bagdad zum Durchhalten zu gehorchen. Sein bitteres Resumee: „Niemals wird das Christentum an diesem Platz der Erde eine Chance haben“.

Die besondere Verantwortung Europas

Anders als die Geistlichen vor Ort plädiert die Hierarchie überwiegend für ein Verbleiben mit Verweis auf die jahrtausendalte Tradition dieser Kirche im Zweistromland, der „Wiege des Christentums“. Das ist einer der Gründe, warum auch seitens der katholischen Kirche und ihrer Wohlfahrtsverbände national wie international außerordentlich zurückhaltend mit dem „Offenhalten einer späteren Rückkehr“ argumentiert wird.
Aber bevor nicht das Schicksal zigtausender Familien „in der Sackgasse“ durch die Repräsentanten der „Mutterkirche“ in den Vordergrund und diplomatische Rücksichten und historische Reminiszenzen hintangestellt werden, wird sich auch politisch nichts bewegen. Sicher wäre ein Verbleib und ein gedeihliches Zusammenleben in der Region das bevorzugte politische Ziel, auch um nicht religiösen Säuberungen zuzuarbeiten. Dieses Ziel darf aber nicht zulasten einzelner Schicksale erzwungen werden.
Auffallend ist auch das Schweigen der Repräsentanten der Evangelischen Kirche in Deutschland, die nicht denselben innerkirchlichen Rücksichtnahmen unterliegen wie die katholische Hierarchie. Aber solange die Kirchen nicht öffentlich – und zwar europäisch wie national – für die Flüchtlinge Partei ergreifen, wird sich auf politischer Ebene nichts bewegen.
Die USA und Europa sind für die Christen aus dem Irak die naheliegendste Option: einerseits, weil viele von ihnen durch ihre Tätigkeit für die westliche Allianz beziehungsweise westliche Firmen ins Fadenkreuz ihrer Verfolger geraten sind, andererseits, weil vielfach verwandtschaftliche Bezüge existieren.
Als Nachbarregion hat Europa gegenüber den ohne Rückkehrperspektive ausharrenden Christen eine besondere Verantwortung, so wie die islamischen Nachbarstaaten, die unter Berücksichtigung einer eher besseren Rückkehrperspektive der islamischen Flüchtlinge besonders für diese Sorge tragen könnten und sollten. Insbesondere im Hinblick auf die wohlhabenden Ölförderstaaten in der Region sind längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft.
Diese Verantwortung umfasst neben den vorrangig notwendigen Stabilisierungsmaßnahmen im Irak, die vor allem zu einer Verbesserung der Rückkehrchancen islamischer Flüchtlinge führen würden, eine nachhaltige Unterstützung der mit der Flüchtlingsaufnahme weitgehend alleingelassenen Nachbarstaaten in zweifacher Weise: Zum einen durch angemessene Transferleistungen, die eine ökonomische Destabilisierung verhindern und damit die Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung aufrechterhalten. Zum anderen durch Entlastung im Rahmen von Kontingentlösungen, die den Staaten den Teil der Flüchtlingslast abnehmen, deren Rückkehrchancen absehbar am geringsten einzustufen sind.
Wenn aber Europa noch lange zögert, werden sich die positiven Faktoren der nichtmuslimischen Flüchtlinge kontinuierlich verschlechtern: Der Qualifikationsvorsprung und die immer noch vorhandene Bildungsmotivation werden mit der Zeit verloren gehen.
Die Wohlhabenderen verlieren Teile ihres Vermögens beim inzwischen bereits mehrjährigen Zwischenaufenthalt und durch die Schlepper.
Nicht vergessen werden sollte, dass es sich bei den religiösen Minderheiten häufig um „most vulnerable persons“ handelt. Wer sich also besonders für diese Gruppen einsetzt, muss sich vor dem Hintergrund dieser UNHCR-Klassifizierung nicht von vornherein dem Vorwurf der „Klientelpolitik“ für einzelne Flüchtlingsgruppen aussetzen.

Die Flucht religiöser Minderheiten aus dem Irak

Von Prof. Dr. Harald Dörig, RiBVerwG, Leipzig, Richter in dem für das Asylrecht zuständigen Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönlichen Eindrücke des Verfassers im Rahmen der durchgeführten Informationsreise wieder. Eine inhaltliche Überprüfung der von den Gesprächspartnern mitgeteilten Tatsachen war nicht möglich. Erschienen in ZAR 2007, 389

Im Oktober 2007 bereiste eine Gruppe von dreizehn Personen unter der Verantwortung der Fachstelle Menschenrechte des katholischen Missionswerks missio (unter Beteiligung der Akademie der Diösese Rottenburg-Stuttgart) drei Nachbarländer des Irak. Beeindruckend war, in welch großem Umfang Syrien und Jordanien irakischen Flüchtlingen eine vorläufige Zuflucht bieten. Von Verfolgungsnot besonders betroffen sind irakische Christen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten. Fachleute in der Region sprechen von der "größten Flüchtlingskatastrophe im Nahen Osten seit 1948" (so u.a. Roland Schilling vom UNHCR in Ankara).

1. Die Situation im Irak

Eine chaldäische Christin aus Bagdad berichtete uns, wie eines Morgens ihr Mann entführt und sie ihn am Abend getötet in einem Sack fand, der ihr vor die Haustür geworfen worden war. Sein Körper wies schlimme Folterspuren auf. An ihrer Haustür war ein Schreiben selbsternannter islamischer Volksrichter geheftet, das sie aufforderte, innerhalb von 48 Stunden mit ihrer Familie das Land zu verlassen. Die Christen hätten die irakische Erde beschmutzt und an die Amerikaner verkauft. Sie sollten verschwinden, sonst würde man die Mauern ihrer Häuser über ihnen zum Einsturz bringen. Die Frau floh daraufhin mit ihrer Familie nach Syrien.

Ein aus dem Irak nach Jordanien geflohener Chaldäer erzählte uns in Amman sein Fluchtschicksal. Radikale Moslems hatten seinen Sohn auf brutale Weise getötet und riefen den Vater dann auf dem Handy des getöteten Sohnes an, die überlebenden christlichen Familienmitglieder sollten das Land innerhalb von 24 Stunden verlassen, sonst drohe ihnen das gleiche Schicksal. Die Familie packte eilig ihre Sachen, ließ all ihr übriges Hab und Gut zurück, auf dem Weg zum Flughafen nahm man ihnen noch ihr Geld ab, bevor sie den Irak verlassen konnten.

Ein nach Istanbul geflohener chaldäischer Pfarrer berichtete, wie er zunächst aus Basra, dann aus mehreren Kirchen Bagdads von radikalen Moslems vertrieben wurde. Er und seine Familie wurden geschlagen und bedroht, die Kirchenräume zerstört, Gemeindemitglieder gekidnapt, getötet und anschließend auf den Abfallhaufen geworfen. Zwar forderte ihn der chaldäische Patriarch immer wieder zum Durchhalten auf, aber seine Kraft war zu Ende. "Niemals wird das Christentum an diesem Platz der Erde eine Chance haben", so das bittere Resumee des Geistlichen.

Anders als die vor Ort tätigen Pfarrer und die Gemeindemitglieder plädieren einige höhere Repräsentanten der Kirche für den Verbleib der Christen im Irak. In den zahlreichen Gesprächen mit den Bischöfen und Patriarchen verschiedener christlicher Religionsgemeinschaften, die wir führten, wurde hervorgehoben, dass der Nahe Osten das Ursprungsland der Christen war. Im 9. Jahrhundert lebten dort 80 Mio Christen, heute sind es nur noch 3 Mio. Christen sind auch im Irak eine Minderheit. Kirchliche Schätzungen gehen davon aus, dass noch etwa 600.000 (zum Vergleich 2003: 1,2 Mio.) Christen im Irak leben. Der Anteil der Christen ist im Irak in den letzten hundert Jahren von über 20% - manche sprechen von 30% - auf 2 bis 3 Prozent gesunken. Die wichtigsten Glaubensrichtungen sind die mit dem Vatikan verbundene Kirche der Chaldäer, die syrisch-orthodoxe Kirche und die assyrische Kirche des Ostens.

Die Kirchenoberen tun sich verständlicherweise schwer damit, diese Heimstatt des Christentums aufzugeben und damit vor den radikalen Moslems zu kapitulieren. Das betrifft unter anderem die Chaldäer, Assyrer und die armenisch-orthodoxen Bischöfe. Zugleich äußerten sie großes Verständnis für die Mitglieder ihrer Gemeinden, die geflüchtet sind. Sie hoben jedoch hervor, dass der Bischof die Pflicht habe, als Letzter von Bord zu gehen. Die assyrischen Geistlichen, mit denen wir in Damaskus sprachen, sehen sich als die ursprünglichen Bewohner des Irak und wollen dorthin nach der erstrebten Befriedung des Landes zurückkehren. Der syrisch-orthodoxe Patriarch Zakka Iwas räumt hingegen offen ein, dass er die Hoffnung auf eine Zukunft für die Christen im Irak aufgegeben habe. Seiner Einschätzung nach haben die Christen nur die Chance, zu konvertieren oder das Land zu verlassen. Er bedauerte, dies noch erleben zu müssen.

2. Flüchtlingszahlen im Irak und außerhalb des Irak

Der Irak hatte zu Beginn des Krieges im Jahr 2003 ca. 25 Mio. Einwohner. Mittlerweile sind fast 4,5 Millionen Iraker zu Flüchtlingen geworden. Etwa die Hälfte sind nach Angaben des UNHCR Binnenflüchtlinge. Rund 2,2 Millionen Iraker sollen sich als Flüchtlinge in den Nachbarländern des Irak aufhalten. Schätzungen zufolge verteilen sich die Flüchtlinge auf diese Staaten wie folgt:

  • 1,2 – 1,3 Mio in Syrien
  • 750.000 in Jordanien
  • 100.000 in Ägypten
  • 54.000 im Iran
  • 40.000 im Libanon
  • 10.000 in der Türkei

Bis zu 10% der Flüchtlinge aus dem Irak sind Angehörige von nicht-muslimischen Minderheiten (davon rund 90% Christen, daneben Mandäer und Yeziden).

3. Das Aufnahmeland Syrien

Syrien hat mit 1,2 – 1,3 Mio die größte Zahl irakischer Flüchtlinge aufgenommen. Das entspricht rund 7 % der syrischen Bevölkerung. Es gibt Gemeinden in Syrien, in denen gar keine Syrer mehr leben, sondern nur noch Iraker. Gründe für die bevorzugte Flucht von Irakern nach Syrien sind dessen geografische Nähe, die gemeinsame Sprache, Verbindungen zu dort lebenden Familienangehörigen oder Freunden und die im Vergleich zu Jordanien geringeren Lebenshaltungskosten. Des Weiteren war bis vor kurzem die Einreise nach Syrien leichter als in andere Nachbarländer. Denn Iraker konnten visumfrei einreisen, mussten allerdings nach drei Monaten jeweils wieder ausreisen, um bei der Syrischen Botschaft in Bagdad ihren Einreisevermerk erneuern zu lassen. Täglich kamen 2.000 Iraker über die Grenze nach Syrien. Das hat sich seit 1. Oktober 2007 geändert, jetzt muss für die Ersteinreise ein Visum beantragt werden. Grund ist, dass der syrische Staat seine Aufnahmekapazität als erschöpft ansieht. Auch unsere kirchlichen Gesprächspartner bestätigten uns, dass "das Boot voll" sei, dass Syrien "ökonomisch zu kollabieren" drohe und es nunmehr anderer Lösungen bedürfe. Unklar ist derzeit noch, ob der syrische Staat die Visumspflicht dazu nutzen wird, nicht nur Neuanträge, sondern auch Verlängerungsanträge abzulehnen, um die Flüchtlingszahl in seinem Land zu reduzieren. Immerhin kann man das Visum für Syrien nur von Bagdad aus beantragen, während dies in Jordanien innerhalb des Landes möglich ist, und zwar sogar über das Internet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der syrische Staat die Flüchtlinge als ‚Gäste’ (wafidin) behandelt. Von Gästen wird aber erwartet, dass sie das Land nach einer bestimmten Zeit wieder verlassen.

Als Problem wurde uns geschildert, dass die Flüchtlinge keine Arbeitserlaubnis erhalten, wodurch sie wirtschaftlich in Probleme kommen. Gleichzeitig steigen infolge der hohen Flüchtlingszahlen die Preise für Wohnungen und Lebensmittel. Beeindruckend war zugleich, dass alle irakischen Flüchtlinge in angemieteten Wohnungen Unterkunft finden, zu einem geringeren Teil auch durch Unterbringung in Wallfahrtszentren. Aber es gibt keine Flüchtlingslager, wie man sie ansonsten im Nahen Osten etwa für palästinensische Flüchtlinge kennt. Die Unterkunft wird durch eigenes mitgebrachtes Geld finanziert, das mittlerweile bei vielen aufgebraucht ist, durch Überweisungen von Familienangehörigen aus dem Ausland und durch Schwarzarbeit. Die von den Flüchtlingen, häufig auch von ihren Kindern im Alter ab 8 Jahren, geleistete Schwarzarbeit wird schlecht vergütet. Deshalb fordern verarmte Iraker Zelte und Lager, der syrische Staat möchte aber nicht, dass die Iraker als Flüchtlinge wahrgenommen werden. Außerdem ist er um die Sicherheit des Landes besorgt.

Für viele Familien ist es auch problematisch, dass ein Familienmitglied – meist der Vater - alle drei Monate nach Bagdad reisen muss, um die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Insbesondere Christen sind dort erheblichen Gefährdungen ausgesetzt. Für Familien, deren Kinder in die Schule gehen, beträgt die Frist immerhin ein Jahr.

Irakische Flüchtlinge sind in Syrien beim Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem der einheimischen Bevölkerung weitgehend gleichgestellt. Voraussetzung für

die Aufnahme irakischer Kinder in syrische Schulen ist allerdings die Vorlage eines Nachweises über den bisherigen Schulbesuch, der häufig nicht vorliegt, weil die Flüchtlinge naturgemäß den Irak unvorbereitet und überhastet verlassen haben. Irakische Hochschulstudenten müssen sich mit der Unterbrechung ihres Studiums abfinden, da sie von den Hochschulen als Ausländer behandelt werden und Studiengebühren von 7.500 bis 15.000 USD/Jahr bezahlen müssten.

Syrien ist kein Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention. Wie uns unser Gesprächspartner vom UNHCR in Damaskus berichtete, sind nur 120.000 irakische Flüchtlinge, also 10 % der Gesamtzahl, beim UNHCR registriert. Das soll zum einen mit einem Misstrauen der Flüchtlinge gegenüber UN-Behörden zu tun haben, liegt aber auch an den langen Bearbeitungszeiten der dortigen UNHCR-Vertretung. Die dortige Stelle erschien uns ihrer Aufgabe weit weniger gewachsen als die Vertretungen in Jordanien und der Türkei. Das Anerkennungsverfahren ist vereinfacht, der UNHCR geht bei den 1,2 bis 1,3 Mio Irakern in Syrien prima facie davon aus, dass sie Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind und erkennt ihnen den entsprechenden Schutzstatus zu. Diesen erkennt der syrische Staat bisher im Grundsatz auch an. Trotzdem kommt es gelegentlich noch zur Abschiebung von Irakern mit Flüchtlingsdokumenten sowie zur Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze.

Christen finden in Syrien vergleichbaren Schutz wie Moslems. Allerdings sind die dortigen christlichen Gemeinden dadurch stark in Anspruch genommen. So haben bis zum Ausbruch des Irak-Krieges 120 chaldäische Familien in Damaskus gelebt, jetzt sind 7.000 chaldäische Familien aus dem Irak hinzugekommen – wohlgemerkt allein in Damaskus. Die dortigen Gemeinden geben ihr Bestes, die Kirchen sind wieder gefüllt, das Christenviertel vermittelt einen lebendigen Eindruck. Dort finden sich Kirchen mehrerer christlicher Religionsgemeinschaften, an vielen Ecken im öffentlichen Straßenraum stehen Marienbildnisse, nur wenige Frauen sind verschleiert. Man ist versucht, sich in einem Athener Stadtviertel zu wähnen. Allerdings haben die Flüchtlinge keine Perspektive: In den Irak können und wollen sie nicht zurück, in Syrien sollen sie nicht lange bleiben und die Auswanderung in die USA oder nach Europa wird nur sehr wenigen ermöglicht. Syrien ist für die USA ein "Schurkenstaat", mit dem man nur ungern Vereinbarungen trifft oder ihm Lasten abnimmt.

4. Das Aufnahmeland Jordanien

Jordanien hat mit 750.000 die zweitgrößte Zahl irakischer Flüchtlinge aufgenommen. Dies entspricht einem Anteil von etwa 13 % der in Jordanien lebenden Gesamtbevölkerung (6 Mio). Ähnlich wie in Syrien waren nach dem Sturz des ehemaligen irakischen Regimes auch die jordanischen Behörden zunächst großzügig zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge bereit, denen in der Regel ein zeitlich befristetes Aufenthaltsrecht von sechs Monaten gewährt wurde. Bis vor kurzem kamen täglich 2.000 bis 3.000 Menschen vom Irak über die Grenze nach Jordanien. Allerdings benötigten die Flüchtlinge in Jordanien – anders als in Syrien - von Anfang an ein Visum. 150.000 Iraker (überwiegend wohlhabende) erhielten eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Die anderen werden als ‚Gäste’ (wafidin) angesehen, die das Land nach einer bestimmten Zeit wieder verlassen sollen. Seit Juli 2007 erhalten sie nur noch eine einmalige Aufenthaltsgenehmigung für drei Monate, die nicht verlängert werden kann. Männliche Flüchtlinge im Alter von 15 bis 35 Jahren sind aus Sicherheitserwägungen von der Einreise grundsätzlich ausgeschlossen, wobei die Behörden bei Christen häufig eine Ausnahme von der Regel machen. Nach Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung werden die Flüchtlinge zu Illegalen, die bei späterer Ausreise für jeden Tag ihres Aufenthalts ohne Aufenthaltsgenehmigung pro Person eine Strafe in Höhe von 1,5 JD = 1,5 € bezahlen müssen. Außerdem können sie dann inhaftiert und abgeschoben werden, was auch immer wieder passiert. Nach Auskunft unserer Gesprächspartnerin beim UNHCR in Amman wird die Mehrheit der Illegalen jedoch geduldet und nicht abgeschoben. Mehrere Flüchtlinge erzählten uns, sie hätten nicht das Geld, um die Strafzahlungen zu leisten. Trotzdem lebten sie seit Jahren in Amman. Einer der geflohenen Christen deutete auf sein graues Haar und meinte, man habe Respekt vor seinem Alter.

Aufgrund strikter Pass- und Einreiseformalitäten ist der Zustrom irakischer Flüchtlinge nach Jordanien in den vergangen Monaten stark zurückgegangen. Derzeit überqueren monatlich nur noch wenige irakische Flüchtlinge die Grenze in Richtung Jordanien. Auch in Jordanien leben die irakischen Flüchtlinge in Wohnungen und nicht in Flüchtlingslagern. Erfreulich ist, dass Jordanien seit Mitte 2007 seine Schulen auch für irakische Kinder geöffnet hat. Jedenfalls anerkannten Flüchtlingen soll demnächst die freie Teilhabe an der Gesundheitsversorgung ermöglicht werden. Die Arbeitsaufnahme ist Irakern für die Zeit der Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung legal möglich, wobei sie sich allerdings in einem gesättigten Arbeitsmarkt mit vielen Arbeitslosen bewegen und in der Regel nur dann Arbeit finden, wenn sie bereit sind, schlechte Konditionen zu akzeptieren. Eine schlechte Bezahlung erhalten die Flüchtlinge erst recht für die Zeit nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis, weil sie als Illegale mit Niedriglöhnen abgespeist werden. Werden sie von der Polizei aufgegriffen, droht ihnen Gefängnis und die Abschiebung in den Irak. Angesichts der großen Zahl von Flüchtlingen sahen auch unsere Gesprächspartner, dass das "Boot jetzt voll" sei und andere Lösungen für irakische Flüchtlinge gefunden müssten als eine weitere Erhöhung ihres Anteils in Jordanien.

Jordanien zählt – wie Syrien - nicht zu den Unterzeichnerstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention. Anders als Syrien erkennt Jordanien die Anerkennungsentscheidungen des UNHCR nicht automatisch an, sondern nur nach Überprüfung im Einzelfall. Nur 30.000 irakische Flüchtlinge haben sich beim UNHCR registrieren lassen. Die Registrierung schützt in aller Regel vor der Abschiebung. Wird ein illegal arbeitender Iraker nach Ablauf seiner dreimonatigen Aufenthaltserlaubnis von der Polizei inhaftiert, wird er normalerweise wieder aus der Haft entlassen, wenn er seine Registrierung beim UNHCR vorweisen kann. Die Anerkennungsentscheidung des UNHCR erfolgt – wie in Syrien – bei Flüchtlingen aus dem Süden des Irak und aus dem Zentralirak auf einer prima-facie-Basis, bei Flüchtlingen aus dem Nordirak auf Grundlage einer Einzelfallprüfung. Die prima-facie-Anerkennung akzeptiert der jordanische Staat nicht, nur eine Einzelfallanerkennung von besonders gefährdeten Personen, sofern er die Anerkennungsentscheidung gegenzeichnet. In diesem Fall wird dem Flüchtling eine "blue card" ausgestellt. Derartige "blue cards" erhalten auch prima-facie-Flüchtlinge, die eine Ausreisezusage von den USA oder anderen westlichen Ländern erhalten haben. Auch für vom Staat anerkannte Flüchtlinge gilt jedoch das Arbeitsverbot. Die beim UNHCR Anfang Oktober 2007 registrierten irakischen Flüchtlinge gliederten sich hinsichtlich ihrer Religion wie folgt auf: 39 % Sunniten, 34 % Schiiten, 16 % Christen, 5 % Sabäer und 7 Einzelfälle von Yeziden.

Gespräche mit christlichen Flüchtlingen in Amman ergaben, dass diese ganz überwiegend in die USA, nach Australien oder Europa auswandern möchten und keine Hoffnung haben, dass ihnen eine Rückkehr in einen befriedeten Irak möglich ist, in dem sie wieder unter den Bedingungen leben können, wie sie bis zum Krieg im Jahr 2003 bestanden.

5. Das Aufnahmeland Türkei

In der Türkei haben im Vergleich zu Syrien und Jordanien weniger Iraker Zuflucht gesucht. Dort halten sich rund 10.000 Flüchtlinge auf, 4.250 von ihnen haben sich beim UNHCR registrieren lassen. Unser Gesprächspartner beim UNHCR in Ankara wunderte sich, warum nicht mehr irakische Flüchtlinge in die Türkei kommen. Allerdings wird die Grenze streng bewacht. Die Türkei hat die Genfer Flüchtlingskonvention bisher lediglich mit der territorialen Beschränkung auf Flüchtlinge aus Europa anerkannt. Außereuropäische Flüchtlinge können nach einer Verordnung der Türkei von 1994 nur einen zeitlich begrenzten Schutz als Asylbewerber erhalten. Wenn sie sich auf der Grundlage dieser Verordnung bei den türkischen Behörden haben registrieren lassen, werden sie nicht abgeschoben. Die Türkei duldet aber auch Flüchtlinge, die nur beim UNHCR registriert sind. Das Anerkennungsverfahren beim UNHCR entspricht weitgehend dem in Jordanien praktizierten. Bis 2012 soll die Genfer Flüchtlingskonvention im Zug der Angleichung an die europäischen Standards ohne territoriale Beschränkung gelten. Das deutsche BAMF soll ab Ende 2007 die verantwortlichen türkischen Stellen federführend – unterstützt von Slowenien und Ungarn – in Recht und Praxis der Flüchtlingsanerkennung nach EU-Standards unterweisen.

Probleme haben Flüchtlinge aber, wenn sie sich durch Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen wollen. Selbst diejenigen, die die Registrierungserfordernisse erfüllt haben, dürfen in der Türkei nur arbeiten, wenn die Stelle nicht mit einem türkischen Staatsangehörigen besetzt werden kann. Wie uns der UNHCR-Vertreter in Ankara berichtete, hat noch kein einziger Flüchtling auf diesem Weg eine legale Arbeit gefunden. Gespräche mit irakischen Flüchtlingen in Istanbul zeigten, dass sie bis zur Gründung eines Selbsthilfevereins mehrerer christlicher Organisationen ("Kasder") ständig Gefahr liefen, von der Polizei in Gewahrsam genommen und in den Irak abgeschoben zu werden, wenn sie bei illegaler Arbeit erwischt wurden. Der Einsatz des chaldäischen Patriarchalvikars Francois Yakan hat mit Hilfe dieses Vereins immerhin dazu geführt, dass sich die staatlichen Behörden in aller Regel zuerst an ihn wenden, bevor sie weitere Maßnahmen ergreifen oder dann auch von solchen Maßnahmen absehen.

Ein großes Problem für irakische Flüchtlinge in der Türkei ist die Sprachbarriere, die sie im Umgang mit den Behörden und bei der Arbeitssuche behindert. 44 % der irakischen Flüchtlinge leben in Istanbul, der Rest ist nach Vorgaben der Regierung auf Provinzstädte in Zentralanatolien verteilt. 39 % der beim UNHCR registrierten Iraker sind Christen. In Istanbul können sie immerhin die Hoffnung haben, bei Mitgliedern der christlichen Gemeinden (illegal) Arbeit zu finden, wobei der Umstand hilfreich ist, dass viele einheimische Christen mit Herkunft aus der Südosttürkei ebenfalls arabisch sprechen. Wir haben in Istanbul mit Flüchtlingsfamilien gesprochen, in denen einzelne oder mehrere einer solchen Arbeit nachgingen. Von der Türkei aus gelingt vielen Flüchtlingen die legale Auswanderung in die USA oder andere Aufnahmeländer. Im Januar 2007 setzte die USA eine Aufnahmequote von 1.800 Personen für irakische Flüchtlinge aus der Türkei fest, für 2008 ist eine weitere Aufnahmequote angekündigt.

6. Aufnahme in Europa

Viele unserer Gesprächspartner – sowohl staatliche wie kirchliche Vertreter – sprachen sich dafür aus, dass auch die europäischen Länder Aufnahmekontingente für irakische Flüchtlinge ausweisen. Die staatlichen Vertreter hielten es für angemessen, die Lasten zu teilen, die sich aus dem Irakkrieg von 2003 ergeben haben. Für die ganz überwiegende Mehrheit der aus dem Irak geflohenen Christen erschien eine Rückkehr in ihr Heimatland unvorstellbar. Sinnvoll erschien vielen eine Kombination von Maßnahmen: Befriedung des Irak, Stabilisierung der dort verbliebenen Kerne christlichen Lebens, Unterstützung der Nachbarländer Iraks bei der Versorgung der Flüchtlinge und Aufnahme eines Teils der Flüchtlinge in den USA, Europa und anderen wohlhabenden Ländern. Für Deutschland könnte die Lösung als Vorbild dienen, die Anfang der 80er Jahre zur Aufnahme von 35.000 vietnamesischen "boat-people" führte (vgl. Gesetzesbegründung der Bundesregierung vom 7. Februar 2003 zu § 23 Abs. 2 AufenthG, BT-Drucks. 15/420, S. 77 f.). Im Rahmen eines solchen Kontingents könnten die von der Verfolgung besonders stark betroffenen Christen und Angehörigen weiterer religiöser Minderheiten bevorzugte Aufnahme finden.