Flüchtlinge in der Sackgasse
Zur Situation von Christen, Yeziden und Mandäern aus dem Irak
Der Artikel erschien in Herder Korrespondenz 62 (03/2008)
Der hohe Bildungsstandard irakischer Christen
Die nach Syrien geflohenen Iraker werden illegal
Die Flüchtlinge beleben die Kirchen
Die Wenigsten rechnen noch mit einer Rückkehr
Die Aufnahmebereitschaft europäischer Staaten wird der Tragödie nicht gerecht
Ein Weg durch die Illegalität
Die besondere Verantwortung Europas
Die Flucht religiöser Minderheiten aus dem Irak
Von Prof. Dr. Harald Dörig, RiBVerwG, Leipzig, Richter in dem für das Asylrecht zuständigen Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönlichen Eindrücke des Verfassers im Rahmen der durchgeführten Informationsreise wieder. Eine inhaltliche Überprüfung der von den Gesprächspartnern mitgeteilten Tatsachen war nicht möglich. Erschienen in ZAR 2007, 389
Im Oktober 2007 bereiste eine Gruppe von dreizehn Personen unter der Verantwortung der Fachstelle Menschenrechte des katholischen Missionswerks missio (unter Beteiligung der Akademie der Diösese Rottenburg-Stuttgart) drei Nachbarländer des Irak. Beeindruckend war, in welch großem Umfang Syrien und Jordanien irakischen Flüchtlingen eine vorläufige Zuflucht bieten. Von Verfolgungsnot besonders betroffen sind irakische Christen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten. Fachleute in der Region sprechen von der "größten Flüchtlingskatastrophe im Nahen Osten seit 1948" (so u.a. Roland Schilling vom UNHCR in Ankara).
1. Die Situation im Irak
Eine chaldäische Christin aus Bagdad berichtete uns, wie eines Morgens ihr Mann entführt und sie ihn am Abend getötet in einem Sack fand, der ihr vor die Haustür geworfen worden war. Sein Körper wies schlimme Folterspuren auf. An ihrer Haustür war ein Schreiben selbsternannter islamischer Volksrichter geheftet, das sie aufforderte, innerhalb von 48 Stunden mit ihrer Familie das Land zu verlassen. Die Christen hätten die irakische Erde beschmutzt und an die Amerikaner verkauft. Sie sollten verschwinden, sonst würde man die Mauern ihrer Häuser über ihnen zum Einsturz bringen. Die Frau floh daraufhin mit ihrer Familie nach Syrien.
Ein aus dem Irak nach Jordanien geflohener Chaldäer erzählte uns in Amman sein Fluchtschicksal. Radikale Moslems hatten seinen Sohn auf brutale Weise getötet und riefen den Vater dann auf dem Handy des getöteten Sohnes an, die überlebenden christlichen Familienmitglieder sollten das Land innerhalb von 24 Stunden verlassen, sonst drohe ihnen das gleiche Schicksal. Die Familie packte eilig ihre Sachen, ließ all ihr übriges Hab und Gut zurück, auf dem Weg zum Flughafen nahm man ihnen noch ihr Geld ab, bevor sie den Irak verlassen konnten.
Ein nach Istanbul geflohener chaldäischer Pfarrer berichtete, wie er zunächst aus Basra, dann aus mehreren Kirchen Bagdads von radikalen Moslems vertrieben wurde. Er und seine Familie wurden geschlagen und bedroht, die Kirchenräume zerstört, Gemeindemitglieder gekidnapt, getötet und anschließend auf den Abfallhaufen geworfen. Zwar forderte ihn der chaldäische Patriarch immer wieder zum Durchhalten auf, aber seine Kraft war zu Ende. "Niemals wird das Christentum an diesem Platz der Erde eine Chance haben", so das bittere Resumee des Geistlichen.
Anders als die vor Ort tätigen Pfarrer und die Gemeindemitglieder plädieren einige höhere Repräsentanten der Kirche für den Verbleib der Christen im Irak. In den zahlreichen Gesprächen mit den Bischöfen und Patriarchen verschiedener christlicher Religionsgemeinschaften, die wir führten, wurde hervorgehoben, dass der Nahe Osten das Ursprungsland der Christen war. Im 9. Jahrhundert lebten dort 80 Mio Christen, heute sind es nur noch 3 Mio. Christen sind auch im Irak eine Minderheit. Kirchliche Schätzungen gehen davon aus, dass noch etwa 600.000 (zum Vergleich 2003: 1,2 Mio.) Christen im Irak leben. Der Anteil der Christen ist im Irak in den letzten hundert Jahren von über 20% - manche sprechen von 30% - auf 2 bis 3 Prozent gesunken. Die wichtigsten Glaubensrichtungen sind die mit dem Vatikan verbundene Kirche der Chaldäer, die syrisch-orthodoxe Kirche und die assyrische Kirche des Ostens.
Die Kirchenoberen tun sich verständlicherweise schwer damit, diese Heimstatt des Christentums aufzugeben und damit vor den radikalen Moslems zu kapitulieren. Das betrifft unter anderem die Chaldäer, Assyrer und die armenisch-orthodoxen Bischöfe. Zugleich äußerten sie großes Verständnis für die Mitglieder ihrer Gemeinden, die geflüchtet sind. Sie hoben jedoch hervor, dass der Bischof die Pflicht habe, als Letzter von Bord zu gehen. Die assyrischen Geistlichen, mit denen wir in Damaskus sprachen, sehen sich als die ursprünglichen Bewohner des Irak und wollen dorthin nach der erstrebten Befriedung des Landes zurückkehren. Der syrisch-orthodoxe Patriarch Zakka Iwas räumt hingegen offen ein, dass er die Hoffnung auf eine Zukunft für die Christen im Irak aufgegeben habe. Seiner Einschätzung nach haben die Christen nur die Chance, zu konvertieren oder das Land zu verlassen. Er bedauerte, dies noch erleben zu müssen.
2. Flüchtlingszahlen im Irak und außerhalb des Irak
Der Irak hatte zu Beginn des Krieges im Jahr 2003 ca. 25 Mio. Einwohner. Mittlerweile sind fast 4,5 Millionen Iraker zu Flüchtlingen geworden. Etwa die Hälfte sind nach Angaben des UNHCR Binnenflüchtlinge. Rund 2,2 Millionen Iraker sollen sich als Flüchtlinge in den Nachbarländern des Irak aufhalten. Schätzungen zufolge verteilen sich die Flüchtlinge auf diese Staaten wie folgt:
- 1,2 – 1,3 Mio in Syrien
- 750.000 in Jordanien
- 100.000 in Ägypten
- 54.000 im Iran
- 40.000 im Libanon
- 10.000 in der Türkei
Bis zu 10% der Flüchtlinge aus dem Irak sind Angehörige von nicht-muslimischen Minderheiten (davon rund 90% Christen, daneben Mandäer und Yeziden).
3. Das Aufnahmeland Syrien
Syrien hat mit 1,2 – 1,3 Mio die größte Zahl irakischer Flüchtlinge aufgenommen. Das entspricht rund 7 % der syrischen Bevölkerung. Es gibt Gemeinden in Syrien, in denen gar keine Syrer mehr leben, sondern nur noch Iraker. Gründe für die bevorzugte Flucht von Irakern nach Syrien sind dessen geografische Nähe, die gemeinsame Sprache, Verbindungen zu dort lebenden Familienangehörigen oder Freunden und die im Vergleich zu Jordanien geringeren Lebenshaltungskosten. Des Weiteren war bis vor kurzem die Einreise nach Syrien leichter als in andere Nachbarländer. Denn Iraker konnten visumfrei einreisen, mussten allerdings nach drei Monaten jeweils wieder ausreisen, um bei der Syrischen Botschaft in Bagdad ihren Einreisevermerk erneuern zu lassen. Täglich kamen 2.000 Iraker über die Grenze nach Syrien. Das hat sich seit 1. Oktober 2007 geändert, jetzt muss für die Ersteinreise ein Visum beantragt werden. Grund ist, dass der syrische Staat seine Aufnahmekapazität als erschöpft ansieht. Auch unsere kirchlichen Gesprächspartner bestätigten uns, dass "das Boot voll" sei, dass Syrien "ökonomisch zu kollabieren" drohe und es nunmehr anderer Lösungen bedürfe. Unklar ist derzeit noch, ob der syrische Staat die Visumspflicht dazu nutzen wird, nicht nur Neuanträge, sondern auch Verlängerungsanträge abzulehnen, um die Flüchtlingszahl in seinem Land zu reduzieren. Immerhin kann man das Visum für Syrien nur von Bagdad aus beantragen, während dies in Jordanien innerhalb des Landes möglich ist, und zwar sogar über das Internet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der syrische Staat die Flüchtlinge als ‚Gäste’ (wafidin) behandelt. Von Gästen wird aber erwartet, dass sie das Land nach einer bestimmten Zeit wieder verlassen.
Als Problem wurde uns geschildert, dass die Flüchtlinge keine Arbeitserlaubnis erhalten, wodurch sie wirtschaftlich in Probleme kommen. Gleichzeitig steigen infolge der hohen Flüchtlingszahlen die Preise für Wohnungen und Lebensmittel. Beeindruckend war zugleich, dass alle irakischen Flüchtlinge in angemieteten Wohnungen Unterkunft finden, zu einem geringeren Teil auch durch Unterbringung in Wallfahrtszentren. Aber es gibt keine Flüchtlingslager, wie man sie ansonsten im Nahen Osten etwa für palästinensische Flüchtlinge kennt. Die Unterkunft wird durch eigenes mitgebrachtes Geld finanziert, das mittlerweile bei vielen aufgebraucht ist, durch Überweisungen von Familienangehörigen aus dem Ausland und durch Schwarzarbeit. Die von den Flüchtlingen, häufig auch von ihren Kindern im Alter ab 8 Jahren, geleistete Schwarzarbeit wird schlecht vergütet. Deshalb fordern verarmte Iraker Zelte und Lager, der syrische Staat möchte aber nicht, dass die Iraker als Flüchtlinge wahrgenommen werden. Außerdem ist er um die Sicherheit des Landes besorgt.
Für viele Familien ist es auch problematisch, dass ein Familienmitglied – meist der Vater - alle drei Monate nach Bagdad reisen muss, um die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Insbesondere Christen sind dort erheblichen Gefährdungen ausgesetzt. Für Familien, deren Kinder in die Schule gehen, beträgt die Frist immerhin ein Jahr.
Irakische Flüchtlinge sind in Syrien beim Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem der einheimischen Bevölkerung weitgehend gleichgestellt. Voraussetzung für
die Aufnahme irakischer Kinder in syrische Schulen ist allerdings die Vorlage eines Nachweises über den bisherigen Schulbesuch, der häufig nicht vorliegt, weil die Flüchtlinge naturgemäß den Irak unvorbereitet und überhastet verlassen haben. Irakische Hochschulstudenten müssen sich mit der Unterbrechung ihres Studiums abfinden, da sie von den Hochschulen als Ausländer behandelt werden und Studiengebühren von 7.500 bis 15.000 USD/Jahr bezahlen müssten.
Syrien ist kein Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention. Wie uns unser Gesprächspartner vom UNHCR in Damaskus berichtete, sind nur 120.000 irakische Flüchtlinge, also 10 % der Gesamtzahl, beim UNHCR registriert. Das soll zum einen mit einem Misstrauen der Flüchtlinge gegenüber UN-Behörden zu tun haben, liegt aber auch an den langen Bearbeitungszeiten der dortigen UNHCR-Vertretung. Die dortige Stelle erschien uns ihrer Aufgabe weit weniger gewachsen als die Vertretungen in Jordanien und der Türkei. Das Anerkennungsverfahren ist vereinfacht, der UNHCR geht bei den 1,2 bis 1,3 Mio Irakern in Syrien prima facie davon aus, dass sie Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind und erkennt ihnen den entsprechenden Schutzstatus zu. Diesen erkennt der syrische Staat bisher im Grundsatz auch an. Trotzdem kommt es gelegentlich noch zur Abschiebung von Irakern mit Flüchtlingsdokumenten sowie zur Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze.
Christen finden in Syrien vergleichbaren Schutz wie Moslems. Allerdings sind die dortigen christlichen Gemeinden dadurch stark in Anspruch genommen. So haben bis zum Ausbruch des Irak-Krieges 120 chaldäische Familien in Damaskus gelebt, jetzt sind 7.000 chaldäische Familien aus dem Irak hinzugekommen – wohlgemerkt allein in Damaskus. Die dortigen Gemeinden geben ihr Bestes, die Kirchen sind wieder gefüllt, das Christenviertel vermittelt einen lebendigen Eindruck. Dort finden sich Kirchen mehrerer christlicher Religionsgemeinschaften, an vielen Ecken im öffentlichen Straßenraum stehen Marienbildnisse, nur wenige Frauen sind verschleiert. Man ist versucht, sich in einem Athener Stadtviertel zu wähnen. Allerdings haben die Flüchtlinge keine Perspektive: In den Irak können und wollen sie nicht zurück, in Syrien sollen sie nicht lange bleiben und die Auswanderung in die USA oder nach Europa wird nur sehr wenigen ermöglicht. Syrien ist für die USA ein "Schurkenstaat", mit dem man nur ungern Vereinbarungen trifft oder ihm Lasten abnimmt.
4. Das Aufnahmeland Jordanien
Jordanien hat mit 750.000 die zweitgrößte Zahl irakischer Flüchtlinge aufgenommen. Dies entspricht einem Anteil von etwa 13 % der in Jordanien lebenden Gesamtbevölkerung (6 Mio). Ähnlich wie in Syrien waren nach dem Sturz des ehemaligen irakischen Regimes auch die jordanischen Behörden zunächst großzügig zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge bereit, denen in der Regel ein zeitlich befristetes Aufenthaltsrecht von sechs Monaten gewährt wurde. Bis vor kurzem kamen täglich 2.000 bis 3.000 Menschen vom Irak über die Grenze nach Jordanien. Allerdings benötigten die Flüchtlinge in Jordanien – anders als in Syrien - von Anfang an ein Visum. 150.000 Iraker (überwiegend wohlhabende) erhielten eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Die anderen werden als ‚Gäste’ (wafidin) angesehen, die das Land nach einer bestimmten Zeit wieder verlassen sollen. Seit Juli 2007 erhalten sie nur noch eine einmalige Aufenthaltsgenehmigung für drei Monate, die nicht verlängert werden kann. Männliche Flüchtlinge im Alter von 15 bis 35 Jahren sind aus Sicherheitserwägungen von der Einreise grundsätzlich ausgeschlossen, wobei die Behörden bei Christen häufig eine Ausnahme von der Regel machen. Nach Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung werden die Flüchtlinge zu Illegalen, die bei späterer Ausreise für jeden Tag ihres Aufenthalts ohne Aufenthaltsgenehmigung pro Person eine Strafe in Höhe von 1,5 JD = 1,5 € bezahlen müssen. Außerdem können sie dann inhaftiert und abgeschoben werden, was auch immer wieder passiert. Nach Auskunft unserer Gesprächspartnerin beim UNHCR in Amman wird die Mehrheit der Illegalen jedoch geduldet und nicht abgeschoben. Mehrere Flüchtlinge erzählten uns, sie hätten nicht das Geld, um die Strafzahlungen zu leisten. Trotzdem lebten sie seit Jahren in Amman. Einer der geflohenen Christen deutete auf sein graues Haar und meinte, man habe Respekt vor seinem Alter.
Aufgrund strikter Pass- und Einreiseformalitäten ist der Zustrom irakischer Flüchtlinge nach Jordanien in den vergangen Monaten stark zurückgegangen. Derzeit überqueren monatlich nur noch wenige irakische Flüchtlinge die Grenze in Richtung Jordanien. Auch in Jordanien leben die irakischen Flüchtlinge in Wohnungen und nicht in Flüchtlingslagern. Erfreulich ist, dass Jordanien seit Mitte 2007 seine Schulen auch für irakische Kinder geöffnet hat. Jedenfalls anerkannten Flüchtlingen soll demnächst die freie Teilhabe an der Gesundheitsversorgung ermöglicht werden. Die Arbeitsaufnahme ist Irakern für die Zeit der Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung legal möglich, wobei sie sich allerdings in einem gesättigten Arbeitsmarkt mit vielen Arbeitslosen bewegen und in der Regel nur dann Arbeit finden, wenn sie bereit sind, schlechte Konditionen zu akzeptieren. Eine schlechte Bezahlung erhalten die Flüchtlinge erst recht für die Zeit nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis, weil sie als Illegale mit Niedriglöhnen abgespeist werden. Werden sie von der Polizei aufgegriffen, droht ihnen Gefängnis und die Abschiebung in den Irak. Angesichts der großen Zahl von Flüchtlingen sahen auch unsere Gesprächspartner, dass das "Boot jetzt voll" sei und andere Lösungen für irakische Flüchtlinge gefunden müssten als eine weitere Erhöhung ihres Anteils in Jordanien.
Jordanien zählt – wie Syrien - nicht zu den Unterzeichnerstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention. Anders als Syrien erkennt Jordanien die Anerkennungsentscheidungen des UNHCR nicht automatisch an, sondern nur nach Überprüfung im Einzelfall. Nur 30.000 irakische Flüchtlinge haben sich beim UNHCR registrieren lassen. Die Registrierung schützt in aller Regel vor der Abschiebung. Wird ein illegal arbeitender Iraker nach Ablauf seiner dreimonatigen Aufenthaltserlaubnis von der Polizei inhaftiert, wird er normalerweise wieder aus der Haft entlassen, wenn er seine Registrierung beim UNHCR vorweisen kann. Die Anerkennungsentscheidung des UNHCR erfolgt – wie in Syrien – bei Flüchtlingen aus dem Süden des Irak und aus dem Zentralirak auf einer prima-facie-Basis, bei Flüchtlingen aus dem Nordirak auf Grundlage einer Einzelfallprüfung. Die prima-facie-Anerkennung akzeptiert der jordanische Staat nicht, nur eine Einzelfallanerkennung von besonders gefährdeten Personen, sofern er die Anerkennungsentscheidung gegenzeichnet. In diesem Fall wird dem Flüchtling eine "blue card" ausgestellt. Derartige "blue cards" erhalten auch prima-facie-Flüchtlinge, die eine Ausreisezusage von den USA oder anderen westlichen Ländern erhalten haben. Auch für vom Staat anerkannte Flüchtlinge gilt jedoch das Arbeitsverbot. Die beim UNHCR Anfang Oktober 2007 registrierten irakischen Flüchtlinge gliederten sich hinsichtlich ihrer Religion wie folgt auf: 39 % Sunniten, 34 % Schiiten, 16 % Christen, 5 % Sabäer und 7 Einzelfälle von Yeziden.
Gespräche mit christlichen Flüchtlingen in Amman ergaben, dass diese ganz überwiegend in die USA, nach Australien oder Europa auswandern möchten und keine Hoffnung haben, dass ihnen eine Rückkehr in einen befriedeten Irak möglich ist, in dem sie wieder unter den Bedingungen leben können, wie sie bis zum Krieg im Jahr 2003 bestanden.
5. Das Aufnahmeland Türkei
In der Türkei haben im Vergleich zu Syrien und Jordanien weniger Iraker Zuflucht gesucht. Dort halten sich rund 10.000 Flüchtlinge auf, 4.250 von ihnen haben sich beim UNHCR registrieren lassen. Unser Gesprächspartner beim UNHCR in Ankara wunderte sich, warum nicht mehr irakische Flüchtlinge in die Türkei kommen. Allerdings wird die Grenze streng bewacht. Die Türkei hat die Genfer Flüchtlingskonvention bisher lediglich mit der territorialen Beschränkung auf Flüchtlinge aus Europa anerkannt. Außereuropäische Flüchtlinge können nach einer Verordnung der Türkei von 1994 nur einen zeitlich begrenzten Schutz als Asylbewerber erhalten. Wenn sie sich auf der Grundlage dieser Verordnung bei den türkischen Behörden haben registrieren lassen, werden sie nicht abgeschoben. Die Türkei duldet aber auch Flüchtlinge, die nur beim UNHCR registriert sind. Das Anerkennungsverfahren beim UNHCR entspricht weitgehend dem in Jordanien praktizierten. Bis 2012 soll die Genfer Flüchtlingskonvention im Zug der Angleichung an die europäischen Standards ohne territoriale Beschränkung gelten. Das deutsche BAMF soll ab Ende 2007 die verantwortlichen türkischen Stellen federführend – unterstützt von Slowenien und Ungarn – in Recht und Praxis der Flüchtlingsanerkennung nach EU-Standards unterweisen.
Probleme haben Flüchtlinge aber, wenn sie sich durch Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen wollen. Selbst diejenigen, die die Registrierungserfordernisse erfüllt haben, dürfen in der Türkei nur arbeiten, wenn die Stelle nicht mit einem türkischen Staatsangehörigen besetzt werden kann. Wie uns der UNHCR-Vertreter in Ankara berichtete, hat noch kein einziger Flüchtling auf diesem Weg eine legale Arbeit gefunden. Gespräche mit irakischen Flüchtlingen in Istanbul zeigten, dass sie bis zur Gründung eines Selbsthilfevereins mehrerer christlicher Organisationen ("Kasder") ständig Gefahr liefen, von der Polizei in Gewahrsam genommen und in den Irak abgeschoben zu werden, wenn sie bei illegaler Arbeit erwischt wurden. Der Einsatz des chaldäischen Patriarchalvikars Francois Yakan hat mit Hilfe dieses Vereins immerhin dazu geführt, dass sich die staatlichen Behörden in aller Regel zuerst an ihn wenden, bevor sie weitere Maßnahmen ergreifen oder dann auch von solchen Maßnahmen absehen.
Ein großes Problem für irakische Flüchtlinge in der Türkei ist die Sprachbarriere, die sie im Umgang mit den Behörden und bei der Arbeitssuche behindert. 44 % der irakischen Flüchtlinge leben in Istanbul, der Rest ist nach Vorgaben der Regierung auf Provinzstädte in Zentralanatolien verteilt. 39 % der beim UNHCR registrierten Iraker sind Christen. In Istanbul können sie immerhin die Hoffnung haben, bei Mitgliedern der christlichen Gemeinden (illegal) Arbeit zu finden, wobei der Umstand hilfreich ist, dass viele einheimische Christen mit Herkunft aus der Südosttürkei ebenfalls arabisch sprechen. Wir haben in Istanbul mit Flüchtlingsfamilien gesprochen, in denen einzelne oder mehrere einer solchen Arbeit nachgingen. Von der Türkei aus gelingt vielen Flüchtlingen die legale Auswanderung in die USA oder andere Aufnahmeländer. Im Januar 2007 setzte die USA eine Aufnahmequote von 1.800 Personen für irakische Flüchtlinge aus der Türkei fest, für 2008 ist eine weitere Aufnahmequote angekündigt.
6. Aufnahme in Europa
Viele unserer Gesprächspartner – sowohl staatliche wie kirchliche Vertreter – sprachen sich dafür aus, dass auch die europäischen Länder Aufnahmekontingente für irakische Flüchtlinge ausweisen. Die staatlichen Vertreter hielten es für angemessen, die Lasten zu teilen, die sich aus dem Irakkrieg von 2003 ergeben haben. Für die ganz überwiegende Mehrheit der aus dem Irak geflohenen Christen erschien eine Rückkehr in ihr Heimatland unvorstellbar. Sinnvoll erschien vielen eine Kombination von Maßnahmen: Befriedung des Irak, Stabilisierung der dort verbliebenen Kerne christlichen Lebens, Unterstützung der Nachbarländer Iraks bei der Versorgung der Flüchtlinge und Aufnahme eines Teils der Flüchtlinge in den USA, Europa und anderen wohlhabenden Ländern. Für Deutschland könnte die Lösung als Vorbild dienen, die Anfang der 80er Jahre zur Aufnahme von 35.000 vietnamesischen "boat-people" führte (vgl. Gesetzesbegründung der Bundesregierung vom 7. Februar 2003 zu § 23 Abs. 2 AufenthG, BT-Drucks. 15/420, S. 77 f.). Im Rahmen eines solchen Kontingents könnten die von der Verfolgung besonders stark betroffenen Christen und Angehörigen weiterer religiöser Minderheiten bevorzugte Aufnahme finden.

